ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEn
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des vertraglich vereinbarten Events getroffen werden, sind in dem
den Auftrag fixierenden Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis für unsere Leistung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Nichtzahlung der Vorkasse oder Anzahlung behält sich die jens pelikan & friends GmbH & Co. KG vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
(4) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber genommen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 70% des Gesamtpreises fällig. Weitere 20% sind spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsstart zu leisten. Die Restzahlung ist sofort nach Stellung der Abschlussrechnung fällig. Sollte die jens pelikan & friends GmbH & Co. KG keinen Zahlungseingang verzeichnen, so behält sie sich vor, die Veranstaltung abzusagen. Die dadurch und bereits entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 4 Stornierung
Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:
- bei Stornierung nach Angebotsbestätigung seitens des Kunden wenigstens 15% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des vereinbarten Umsatzes
- bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Umsatzes
- bei einer späteren Stornierung werden 100% des vereinbarten Umsatzes fällig.
Bei externen Dienstleistern, welche von der jens pelikan & friends GmbH & Co. KG verbindlich gebucht werden, werden die tatsächlich anfallenden Stornokosten (sofern diese über den Stornokosten der jens pelikan & friends GmbH & Co. KG liegen) der jeweiligen Dienstleister an den Kunden weiterberechnet.
Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von der jens pelikan & friends GmbH & Co. KG bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die jens pelikan & friends GmbH & Co. KG gilt als das Datum der Stornierung.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine und -fristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung oder Teillieferung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(3) Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§6 Auskunfts- und Einsichtsrecht betr. Drittarbeiten
(1) Ein Einsichtsrecht in Belege und/oder Originalrechnungen sowie ein entsprechendes Auskunftsrecht ist für den Kunden grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nur dann, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.
§ 7 Haftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Erbringung einer neuen mangelfreien Leistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung Tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des auf die Leistung bezogenen Entgeltes.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(8) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
(9) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur völligen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Hamburg (auch bei Wechsel- und Scheckklagen) Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Wir weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass Daten über Geschäftsvorfälle innerhalb unseres Unternehmens gespeichert werden.
Gertigstraße 12-14
22303 Hamburg
Tel. +49(40) 23 880 44-0
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Persönlich haftender Gesellschafter der
jens pelikan & friends Beteiligungs GmbH:
Jens Pelikan